Die auf der Vorderseite genannte Person ("Testperson") beauftragt hiermit die Firma deintest.ch wie folgt: 

1. deintest.ch wird beauftragt, den vorderseitig benannten Test für eine COVID-19 Infektion durchzuführen. Die Annahme des Auftrags durch deintest.ch erfolgt automatisch, sofern deintest.ch die Testperson nicht innert 3 Stunden nach Abgabe per SMS oder E-Mail anderweitig informiert. 

2. deintest.ch bemüht sich, das Testresultat innert 6 Stunden nach Abfahrt des nächsten Kuriers per verschlüsselter E-Mail an die Testperson zu. Falls das Testresultat nicht innert 8 Stunden vorliegt (wobei die Zeit zwischen 21:00 und 07:00 nicht gezählt wird), erfüllt die Probe nicht den Anforderungen. Die Testperson ist dann berechtigt, den Test ohne weitere Kosten zu wiederholen, oder den bezahlten Preis vollumfänglich zurückzufordern. Alle anderen Ansprüche gegen deintest.ch sind ausgeschlossen 

3. Die Testperson nimmt zur Kenntnis, dass der jeweilige Test keine hundertprozentige Zuverlässigkeit aufweist und somit in seltenen Fällen falsch negative oder falsch positive Testresultate nicht ausgeschlossen sind. 

4. deintest.ch ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen bzw. Aufgaben an Dritte zu delegieren. deintest.ch ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben verpflichtet, den Test von einem zertifizierten Labor durchführen/begleiten zu lassen und haftet für die korrekte Abwicklung des Auftrags. Bezüglich der Arbeit des zertifizierten Testlabors haftet deintest.ch einzig für gehörige Auswahl und Instruktion. Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Testresultate bei der Testperson entstehen, ist deintest.ch nur bei grobfahrlässigem oder absichtlichem Verhalten von deintest.ch haftbar. In jedem Fall ist die Haftung summenmässig auf den Preis des Tests begrenzt. 

5. Die Testperson stimmt der Bearbeitung ihrer Personendaten durch deintest.ch und von ihr beauftragte Dritte mit Sitz in der Schweiz und/oder in der EU ausdrücklich zu. Diese Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung des Auftrags verwendet und werden nach angemessener Frist gelöscht. Sie dürfen weder von deintest.ch noch von ihr beauftragten Dritten zu Werbezwecken verwendet oder weitergegeben werden. Die Testperson nimmt zur Kenntnis, dass das Testlabor im Falle eines positiven Testresultates verpflichtet ist, den zuständigen Behörden das Testresultat und die persönlichen Angaben der Testperson mitzuteilen. Wir weisen zudem darauf hin, dass Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden, sich gemäss den Anweisungen der Behörden zu verhalten haben (für weitere Informationen siehe die Webseite des Bundesamtes für Gesundheit www.bag.admin.ch). 

6. Mit Übermittlung des Testergebnisses ist dieser Auftrag abgeschlossen. Probeentnahmen können nicht mehrfach verwendet werden. 

7. Jede Ergänzung, Änderung oder Erweiterung dieses Auftrags erfordert die schriftliche Zustimmung von deintest.ch und der Testperson. 

8. Dieser Auftrag untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Auftrag werden ausschliesslich durch die Gerichte der Stadt Zug entschieden. 

deintest.ch ist ein Unternehmen der Kessler Cooperation AG. 

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